Gebührenordnung

der

Musikschule Vreden e.V.
Markt 6, 48691 Vreden, Tel.: 02564/6566
E-Mail: info@musikschule-vreden.de
 

gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. 02. 2004, 19.04. 2005, 15.11. 2006



§ 1 Allgemeines

1.   Die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haben eine Unterrichtsgebühr zu            entrichten.

2.   Die anteiligen Unterrichtsgebühren werden zum 15. eines jeden Monats fällig. Bei erteiltem Abbuchungsauftrag werden diese durch die Stadtkasse Vreden eingezogen.

3.   Das Unterrichtsjahr der Musikschule beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

4.   Die Abmeldung von der Musikschule ist  möglich zum 30.04., zum 31.08. und zum 31.12. eines Jahres.

5.   Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Abmeldetermin schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.

6.   In begründeten Ausnahmefällen kann der Leiter der Musikschule eine Ausnahmeregelung treffen.

7.   Die ersten drei Monate gelten für die Teilnehmer als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann eine Kündigung zum Monatsende erfolgen.

 


§ 2 Höhe der Gebühren

Nr

Unterrichtsart

Monatsgebühr

 

 

Ki. u. Ju.

Erw.

1.0

Klassenunterricht

 

 

1.1

Musikgarten

17,--

----

1.2

Musikal. Früherziehung

21,--

----

1.3

Musikal. Grundausbildung

21,--

24,--

1.4

Ballett

23,--

24,--

1.5

Orientierung

21,--

24,--

2. Instrumentalunterricht

 

 

2.1

Gruppenunterricht 45 Min.
ab 3 Schülern


25,--

29,--

2.2

Gruppenunterricht 45 Min.
2 Schüler


35,--

38,--

2.3

Halbe Einzelunterrichtsstunde

36,--

40,--

2.4

Einzelunterricht 30 Min.

50,--

57,--

2.5

Einzelunterricht 45 Min.

75,--

85,--

 

 

 

 

3. Ergänzungsfach

 

 

(Nur für Schüler, die keinen Hauptfachunterricht in der Musikschule erhalten.)

6,--

12,--

 

 

 

 

4. Kurse, Projekte, Workshops

 

 

Die Gebühren richten sich nach den jeweiligen Angeboten.

 

 

 

 

  

§ 3 Ermäßigung der Gebühren

1. Teilnehmerermäßigung

Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Gesamtgebühren des Zahlungspflichtigen nach § 2 wie folgt:

bei 2 Mitgliedern

um

5 %

bei 3 Mitgliedern

um

15 %

bei 4 Mitgliedern

um

25 %

bei 5 Mitgliedern

um

35 %

bei 6 Mitgliedern und mehr

um

45 %

 


Die Ermäßigung gilt nur für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die zu Beginn des Trimesters das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Teilnehmer/innen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Teilnehmerermäßigung unberücksichtigt

 

2. Sonderermäßigung

In besonderen Härtefällen und aus Gründen einer Begabtenförderung können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gebührenordnung zugelassen werden. Entscheidungen trifft auf Antrag der geschäftsführende Vorstand.

 

3. Ausnahme von der Teilnehmerermäßigung

Die Teilnahme an einem Unterrichtsfach nach Tarif Nr. 3 und Tarif Nr. 4 des § 2 der Gebühren- ordnung führt nicht zu einer Teilnehmerermäßigung.

 

§ 4 Leihinstrumente

Die Musikschule kann Instrumente in der Regel bis zu einem Zeitraum von höchstens neun Monaten an Schüler verleihen.

Die Entleiher haben eine Leihgebühr von monatlich 7,- € zu entrichten.

Alle Unterhaltungskosten gehen zu lasten des Entleihers. Für Verlust oder Beschädigung des entliehenen Instrumentes haftet ebenfalls der Entleiher.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.



gez. Huning, Vorsitzende

Schulordnung