Gebührenordnung
der Musikschule Vreden e.V. Markt 6, 48691 Vreden, Tel.: 02564/6566 E-Mail: info@musikschule-vreden.de gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. 02. 2004, 19.04. 2005, 15.11. 2006 § 1 Allgemeines 1. Die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haben eine Unterrichtsgebühr zu entrichten. 2. Die anteiligen Unterrichtsgebühren werden zum 15. eines jeden Monats fällig. Bei erteiltem Abbuchungsauftrag werden diese durch die Stadtkasse Vreden eingezogen. 3. Das Unterrichtsjahr der Musikschule beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. 4. Die Abmeldung von der Musikschule ist möglich zum 30.04., zum 31.08. und zum 31.12. eines Jahres. 5. Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Abmeldetermin schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein. 6. In begründeten Ausnahmefällen kann der Leiter der Musikschule eine Ausnahmeregelung treffen. 7. Die ersten drei Monate gelten für die Teilnehmer als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann eine Kündigung zum Monatsende erfolgen.
§ 2 Höhe der Gebühren Nr
| Unterrichtsart
| Monatsgebühr |
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| Ki. u. Ju.
| Erw.
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1.0
| Klassenunterricht |
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1.1
| Musikgarten
| 17,--
| ----
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1.2
| Musikal. Früherziehung
| 21,--
| ----
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1.3
| Musikal. Grundausbildung
| 21,--
| 24,--
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1.4
| Ballett
| 23,--
| 24,--
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1.5
| Orientierung
| 21,--
| 24,--
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| 2. Instrumentalunterricht |
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2.1
| Gruppenunterricht 45 Min. ab 3 Schülern
| 25,--
| 29,--
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2.2
| Gruppenunterricht 45 Min. 2 Schüler
| 35,--
| 38,--
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2.3
| Halbe Einzelunterrichtsstunde
| 36,--
| 40,--
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2.4
| Einzelunterricht 30 Min.
| 50,--
| 57,--
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2.5
| Einzelunterricht 45 Min.
| 75,--
| 85,--
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3. Ergänzungsfach
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(Nur für Schüler, die keinen Hauptfachunterricht in der Musikschule erhalten.)
| 6,--
| 12,--
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4. Kurse, Projekte, Workshops
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Die Gebühren richten sich nach den jeweiligen Angeboten.
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§ 3 Ermäßigung der Gebühren 1. Teilnehmerermäßigung Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Gesamtgebühren des Zahlungspflichtigen nach § 2 wie folgt: bei 2 Mitgliedern
| um
| 5 %
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bei 3 Mitgliedern
| um
| 15 %
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bei 4 Mitgliedern
| um
| 25 %
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bei 5 Mitgliedern
| um
| 35 %
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bei 6 Mitgliedern und mehr
| um
| 45 %
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Die Ermäßigung gilt nur für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die zu Beginn des Trimesters das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Teilnehmer/innen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Teilnehmerermäßigung unberücksichtigt
2. Sonderermäßigung In besonderen Härtefällen und aus Gründen einer Begabtenförderung können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gebührenordnung zugelassen werden. Entscheidungen trifft auf Antrag der geschäftsführende Vorstand. 3. Ausnahme von der Teilnehmerermäßigung Die Teilnahme an einem Unterrichtsfach nach Tarif Nr. 3 und Tarif Nr. 4 des § 2 der Gebühren- ordnung führt nicht zu einer Teilnehmerermäßigung.
§ 4 Leihinstrumente Die Musikschule kann Instrumente in der Regel bis zu einem Zeitraum von höchstens neun Monaten an Schüler verleihen.
Die Entleiher haben eine Leihgebühr von monatlich 7,- € zu entrichten. Alle Unterhaltungskosten gehen zu lasten des Entleihers. Für Verlust oder Beschädigung des entliehenen Instrumentes haftet ebenfalls der Entleiher. § 5 Schlussbestimmungen Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.
gez. Huning, Vorsitzende