Musikschule Vreden e.V.

ENTGELTORDNUNG

Entgeltordnung

gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.02.2004, 19.04.2005, 15.11.2006, 02.12.2008, 19.01.2010, 12.12.2013, 18.11.2015, 21.11.2022

§ 1 Allgemeines

  1. Die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haben ein Unterrichtsentgelt zu entrichten.
  2. Das Unterrichtsentgelt wird monatlich zum 15. des Monats aufgrund der von den Zahlungspflichtigen erteilten SEPA-Lastschrift- Einzugsermächtigung durch die Stadtkasse Vreden eingezogen. Die Zahlungspflichtigen können das Entgelt auch per Dauerauftrag oder Überweisung monatlich im Voraus bis zum 05. des Monats einzahlen.
  3. Das Unterrichtsjahr der Musikschule beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
  4. Der Vertrag wird mit der Anmeldung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
  5. Die Abmeldung von der Musikschule Vreden e.V. ist monatlich möglich und schriftlich einzureichen.
  6. In begründeten Ausnahmefällen kann der Leiter der Musikschule eine Ausnahmeregelung treffen.

§ 2 Höhe des Entgelts

Nr
Unterrichtsart
Monatsgebühr
Nr
Unterrichtsart
Monatsgebühr
Kinder u. Jugendliche
Erwachsene

Kinder u. Jugendliche, Auszubildende

Erwachsene

1.

Klassenunterricht

1.

Klassenunterricht

1.1

Musikabenteuer

22,60

– –

1.1

Musikabenteuer 

(für Kinder von 2-4 Jahren)

22,60

– –

1.2

Musikalische Früherziehung

28,00

– –

1.3

Musik-Safari

(ab Einschulung mit der Blockflöte, Ukulele oder Gitarre)

28,00

– –

1.4

Orientierung 

28,00

38,00

1.2

Musikal. Früherziehung
28,00
– –

1.3

Musiksafari (MGA)

28,00

– –

1.4

Orientierung

28,00

38,00

1.5

Ballett, Hip Hop, Tanz

30,30

40,20

2.

Instrumentalunterricht

2.1

Gruppenunterricht 45 Min. ab 3 Schülern

33,60

 

46,80

 

2.2

Gruppenunterricht 45 Min. ab 2 Schülern

46,80

63,20

2.3

Einzelunterricht 20 Min.

42,30

61,10

2.4

Einzelunterricht 25 Min.

54,50

67,70

2.5

Einzelunterricht 30 Min.

62,10

74,30

2.6

Einzelunterricht 45 Min.

91,90

121,50

3.

Ergänzungsfach

(Nur für Schüler, die keinen Hauptfachunterricht
in der Musikschule erhalten.)

28,00

57,80

4.

Kurse, Projekte, Workshops

Die Gebühren richten sich nach den jeweiligen Angeboten

1.5

Ballett & Tanz

30,30

40,20

2.

Instrumentalunterricht

2.1

Gruppenunterricht 45 Min. ab 3 Schülern

33,60

46,80

2.2

Gruppenunterricht 45 Min. ab 2 Schülern

46,80 

63,20

2.3

Einzelunterricht 20 Min.

42,30

61,10

2.4

Einzelunterricht 25 Min.

54,50

67,70

2.5

Einzelunterricht 30 Min.

62,10

74,30

2.6

 

Einzelunterricht 45 Min.

91,90

121,50

3.

Ergänzungsfach

(Nur für Schüler, die keinen Hauptfachunterricht
in der Musikschule erhalten.)

28,00

57,80

4.

Kurse, Projekte, Workshops

Die Entgelte richten sich nach den jeweiligen Angeboten

§ 3 Ermäßigung der Gebühren

1. Teilnehmerermäßigung

Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Gesamtgebühren des Zahlungspflichtigen nach
§ 2 wie folgt:

bei 2 Mitgliedern um 5 %
bei 3 Mitgliedern um 15 %
bei 4 Mitgliedern um 25 %
bei 5 Mitgliedern um 35 %
bei 6 Mitgliedern und mehr um 45 %

Die Ermäßigung gilt nur für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die zu Beginn des Trimesters das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Teilnehmer/innen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Teilnehmerermäßigung unberücksichtigt.

 

2. Sonderermäßigung

In besonderen Härtefällen und aus Gründen einer Begabtenförderung können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gebührenordnung zugelassen werden. Entscheidungen trifft auf Antrag der geschäftsführende Vorstand.

 

3. Ausnahme von der Teilnehmerermäßigung

Ausnahme von der Teilnehmerermäßigung

Die Teilnahme an einem Unterrichtsfach nach 

Punkt 3 und 4 des § 2 der Entgeltordnung führt nicht zu einer Teilnehmerermäßigung.

§ 4 Mietinstrumente

Die Musikschule kann Instrumente in der Regel bis zu einem Zeitraum von höchstens neun Monaten an Schüler vermieten. Die Mieter: innen haben eine Miete von monatlich 10,00 € für Kinder und 20,00 € für Erwachsene zu entrichten.

Alle Unterhaltungskosten gehen zulasten der Mieter: innen. Für Verlust oder Beschädigung des gemieteten Instrumentes haften ebenfalls die Mieter: innen.

§ 5 Entgeltanpassung

Die Entgelte werden jährlich um 3% erhöht. Bei Abweichung des Verbraucherpreisindex um mehr als 2% erfolgt eine Anpassung auf Grundlage des Verbraucherpreisindex.

§ 6 Schlussbestimmungen

Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

gez. Steffen Hoffschlag, Vorsitzende

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