
Gebührenordnung
Entgeltordnung
der Musikschule Vreden e.V.
Markt 6, 48691 Vreden
Tel.: 02564/6566, E-Mail: info@musikschule-vreden.de
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom
24.02.2004, 19.04.2005, 15.11.2006, 02.12.2008, 19.01.2010, 12.12.2013, 18.11.2015, 21.11.2022
§ 1 Allgemeines
- Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Unterricht der Musikschule bzw. ihre gesetzliche Vertretung haben ein Unterrichtsentgelt zu entrichten.
- Das Unterrichtsentgelt wird monatlich zum 15. aufgrund der von den Zahlungspflichtigen erteilten Lastschriftermächtigung durch die Stadtkasse Vreden eingezogen. Die Zahlungspflichtigen können das Entgelt per Dauerauftrag oder Überweisung monatlich im Voraus bis zum 05. des Monats einzahlen.
- Das Unterrichtsjahr der Musikschule beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
- Der Vertrag wird mit der Anmeldung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Die Abmeldung von der Musikschule Vreden e.V. ist monatlich möglich und schriftlich einzureichen.
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Musikschulleitung eine Ausnahmeregelung treffen.
§ 2 Höhe des Entgelts
Nr. |
Unterrichtsart |
neues Monatsentgelt 01.01.2023 |
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Kinder u. Jugendliche |
Erwachsene |
1. |
Klassenunterricht |
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1.1 |
Musikabenteuer |
20,50 € |
- |
1.2 |
Musik. Früherziehung |
25,50 € |
- |
1.3 |
Musiksafari |
25,50 € |
- |
1.4 |
Ballett, Hip-Hop, Tanz |
27,50 € |
36,50 € |
1.5 |
Orientierung |
25,50 € |
34,50 € |
2. |
Instrumentalunterricht |
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2.1 |
Gruppenunterricht 45 Min. ab 3 Schüler:innen |
30,50 € |
42,50 € |
2.2 |
Gruppenunterricht 45 Min. 2 Schüler:innen |
42,50 € |
57,50 € |
2.3 |
Einzelunterricht 20 Min. |
38,50 € |
55,50 € |
2.4 |
Einzelunterricht 25 Min. |
49,50 € |
61,50 € |
2.5 |
Einzelunterricht 30 Min. |
56,50 € |
67,50 € |
2.6 |
Einzelunterricht 45 Min. |
83,50 € |
110,50 € |
3. |
Musikgruppen |
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3.1 |
bei Teilnahme an Nr. 1., 2. |
0,00 € |
0,00 € |
3.2 |
ohne Teilnahme an Nr. 1., 2. |
25,50 € |
52,50 € |
4 |
Kurse, Projekte, Workshops |
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Das Entgelt richtet sich nach den jeweiligen Angeboten. |
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*Hinweis: die Entgelte beinhalten eine Umlage zur Digitalisierung in Höhe von monatlich 0,50 €
§ 3 Ermäßigung des Entgelts
- Teilnehmerermäßigung
Bei der Buchung mehrerer Kurse eines Schülers oder innerhalb einer Familie ermäßigt sich das Gesamtentgelt des Zahlungspflichtigen nach § 2 wie folgt:
- bei 2 Kursen um 5 %
- bei 3 Kursen um 15 %
- bei 4 Kursen um 25 %
- bei 5 Kursen um 35 %
- bei 6 Kursen und mehr um 45 %.
Die Ermäßigung gilt nur für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die zu Beginn des Trimesters das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Teilnehmer:innen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Teilnehmerermäßigung unberücksichtigt.
- Sonderermäßigung
In besonderen Härtefällen und aus Gründen einer Begabtenförderung können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Entgeltordnung zugelassen werden. Entscheidungen trifft auf Antrag der geschäftsführende Vorstand.
- Ausnahme von der Teilnehmerermäßigung
Die Teilnahme an einem Unterrichtsfach nach Tarif Nr. 3 und Tarif Nr. 4 des § 2 der Entgeltordnung führt nicht zu einer Teilnehmerermäßigung.
§ 4 Mietinstrumente
Die Musikschule kann Instrumente in der Regel bis zu einem Zeitraum von höchstens neun Monaten an Schüler:innen vermieten.
Die Mieter:innen haben eine Miete von monatlich 10,- € für Kinder und 20,- € für Erwachsene zu entrichten.
Alle Unterhaltungskosten gehen zulasten der Mieter:innen. Für Verlust oder Beschädigung des gemieteten Instrumentes haften ebenfalls die Mieter:innen.
§ 5 Entgeltanpassung
Die Entgelte werden jährlich um 3 % erhöht. Bei Abweichung des Verbraucherpreisindex um mehr als 2% erfolgt eine Anpassung auf Grundlage des Verbraucherpreisindex.
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
gez. Steffen Hoffschlag, Vorsitzender